„L’etat c’est moi – Der Staat bin ich“, sagte Ludwig XIV. Die Idee war eine Ständegesellschaft, die sich von einer breiten Basis pyramidenförmig nach oben zum von Gott gesandten König verjüngte. Der ganze Staat war symbolisiert durch eine Idee, durch eine Person.
Heute leben wir in einer pluralistischen Gesellschaft, die ein anderes Staatsverständnis besitzt. Hat sich früher alles auf den König oder wie in Japan auf den Tenno bezogen, so versteht sich heute eine Gruppierung von Menschen als Staat. Dazu gehört, dass diese Menschen, die man gemeinhin als Staatsvolk bezeichnet, bestimmte Rechte an die von ihm gewählten Vertreter abtritt. Diese Vertreter, unterteilt in Legislative, Judikative und Exekutive erhalten das Recht übertragen, Gesetze zu beschließen, diese durchzusetzen und Übertritte zu ahnden. Das funktioniert so lange, als das Staatsvolk das Gefühl hat, dass die „oben“ ihren Job machen.
Noch ein paar Worte zum Staatsvolk. Das sind Menschen, die über lange Zeiträume in einem bestimmten Gebiet bestimmte gleiche Sitten und Bräuche entwickelten, was zu einem sich deckenden Verhaltenskodex führte, sodass Konsense zustande kommen konnten. Unser Zusammenleben basiert auf dem Willen, diese Konsense einzuhalten. Dazu gehört, dass wir zum Beispiel nicht Selbstjustiz üben, sondern die Ahndung von Verbrechen der Justiz überlassen.
Nun haben wir im Strafvollzug mehrere Anliegen, die erfüllt werden müssen. So radikal das auch klingt, aber an erster Stelle steht die Rache. Je nachdem, wie schwer oder unmenschlich das Verbrechen war, müssen die Opfer und gegebenenfalls auch die Hinterbliebenen zufrieden gestellt werden, um gefühlsmäßig Frieden zu finden und mit der Verletzung abschließen zu können, sonst kommt der Gedanke an Lynchjustiz auf. Das zweite Anliegen ist der Schutz der Bevölkerung vor Verbrechern. Wenn das nicht gewährleistet ist, besorgen sich die Leute Waffen, wie in den letzten Monaten massenhaft geschehen. Dann haben wir den Gedanken der Resozialisierung. Der Straftäter soll nicht nur bestraft werden, sondern er soll die Chance haben, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern.
Über all dem steht das Postulat: „Vor dem Gesetz sind alle gleich.“ Natürlich kennen wir den Scherz: „Aber manche sind gleicher“, generell hat es jedoch bisher funktioniert.
Mittlerweile ist dieser Konsens in Frage gestellt, denn wir haben kein einheitliches Rechtsverständnis und – verhalten mehr. Wir lesen zum Beispiel von Urteilen gegenüber neu Zugewanderten, dass man ihre Herkunft berücksichtigen müsse. Dort, wo sie herkommen, sei das eben Tradition. Wir lesen, dass in großen Teilen der moslemischen Community Mullahs oder auch andere traditionelle Vermittler Recht sprechen. Das betrifft nicht zuletzt Frauen, die sich weigern, einen ihnen zugeteilten Ehemann zu heiraten.
Kürzlich fand eine besonders brutale Vergewaltigung statt, bei der der Richter die geforderte Höchststrafe nicht aussprach, weil der Verbrecher durch seine Herkunft aus, ich glaube es war Ghana, „haftsensibel“ sei. Der Mann war übrigens absolut reuelos und ging sofort in Berufung. Polizisten trauen sich nicht mehr in bestimmte Gebiete oder schreiben keine Knöllchen mehr auf, weil sie womöglich von sogenannten Großfamilien angegriffen werden, die auch schon anfangen, Richter zu bedrohen: „Wir wissen, wo du wohnst!“
Man gewinnt den Eindruck, dass es für bestimmte Gruppierungen Sonderrechte gibt, die für normale sogenannte Biodeutsche nicht gelten.
Dies ist Gift für die Konsensgesellschaft, da hier die Gefahr der Auflösung besteht. Wir sehen uns zwar gerne Westernfilme an, aber die wenigsten wollen wieder mit dem Colt an der Seite für ihr Recht kämpfen. Ich meine, dass es Entwicklungen gibt, die den Rechtsfrieden in große Gefahr bringen. Ich erinnere nur an die brennenden Hamburger Straßen zum G7 Gipfel. Das war glatter Landfriedensbruch und eine Schädigung des Eigentums einfacher Bürger, die sich auf den Staat verlassen haben.
Hinterher hat man diese Verbrecher dann in links-grünen Kreisen teilweise als Aktivisten bezeichnet. Aktivist, das klingt wie Kämpfer für den Fortschritt.
Neben einer Justiz, die alle gleich behandelt, gehört es auch dazu, dass ein Staat seine Grenzen schützt und weiß, wer sich innerhalb seiner Grenzen befindet. Jedem ist bekannt, dass das seit Jahren nicht mehr gegeben ist. Dies geht zu Lasten der Bürger, die, ich wiederhole es, dem Staat das Recht auf Eigenschutz übertragen haben.
Es ist ein Unding, wenn ein Staat seinen Bürgern sagt, er könne sie nicht mehr absolut schützen und gleichzeitig verbietet, dass sich die Leute selbst schützen. Man spricht von sogenannten „Stapeldelikten“, weil sich die Akten unaufgeklärter Straftaten, vor allem was Einbrüche und Diebstähle betrifft, stapeln. NRW und Berlin, wo sogar die Staatsanwaltschaft kürzlich schon erklärte, dass sie ihre Arbeit nicht mehr korrekt tun kann, sind hier unrühmliche Spitzenreiter.
Ich einer alten Yogaschrift ist zu lesen, dass der Yogi an einem einsamen, kühlen, trockenen Platz sein sollte. Er sollte auf einem Hirschfell sitzen und die spirituelle Suche sei auf einen „gut regierten, sicheren Staat“ angewiesen.
Dem ist nichts hinzuzufügen.